Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension „Punki & Friends“

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension Punki & Friends im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension Punki & Friends verbleibt.

(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Punki & Friends verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Punki & Friends eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.

(5) Die Hundepension Punki & Friends kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension Punki & Friends erklärt sich der Hundehalter einverstanden.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Punki & Friends und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension Punki & Friends gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern Punki & Friends eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Die Hundepension Punki & Friends bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in die Hundepension Punki & Friends gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension Punki & Friends dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt.

(5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.

(6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Hundepension Punki & Friends dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension Punki & Friends verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung von der Hundepension Punki & Friends an den Kunden zu erstatten.

(7) Hunde, die noch nicht in der Hundepension Punki & Friends zur Betreuung waren, müssen vor einem Aufenthalt für einen Schnuppertag in der Hundepension Punki & Friends angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.

(8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension Punki & Friends, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension Punki & Friends berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen

(1) Die Hundepension Punki & Friends ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension Punki & Friends zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension Punki & Friends an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension Punki & Friends allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(4) Die Preise können von der Hundepension Punki & Friends ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension Punki & Friends oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension Punki & Friends dem zustimmt.

§ 6 Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension Punki & Friends dem in die Hundepension Punki & Friends gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Punki & Friends Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Punki & Friends, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, EU Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension Punki & Friends kopiert.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Punki & Friends berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Punki & Friends übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Punki & Friends außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Punki & Friends vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Punki & Friends übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension Punki & Friends übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Punki & Friends keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension Punki & Friends übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Punki & Friends ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird die Hundepension Punki & Friends einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Punki & Friends erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

(3) Die Haftung der Hundepension Punki & Friends ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Punki & Friends auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Punki & Friends oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension Punki & Friends oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Punki & Friends keine Haftung.

§ 9 Vorzeitige Abholung

Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Punki & Friends jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension Punki & Friends unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Punki & Friends Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 10 Bring – und Abholzeiten

(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 07:00 bis  09:00 Uhr und von 17:00 bis 18:00 Uhr gebracht und abgeholt werden und von Samstag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 08:00 bis 09:00 und von 17:00 bis 18:00 gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 7:00 bis 09:00 Uhr und von 17:00 bis 18:00 gebracht und abgeholt werden und von Samstag bis Sonntag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 und von 17:00 bis 18:00 gebracht und abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nicht.

(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension Punki & Friends vor den zu betreuenden Hund in Notpension unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 07:00 bzw. 08:00 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.

§ 11 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.

(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus in bar, beim Bringen oder beim Abholen in Bar nach Absprache oder nach Absprache per Überweisung auf das Konto:

Bank: Bank Austria UniCredit
BIC: BKAUATWW
IBAN: AT 23 12000 1002 1771 166
Kontoinhaber: Mag. Sabine Auer

entrichtet.

(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension Punki & Friends das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.

§ 12 Leistungsstornierung/Leistungsreduzierung

(1) Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:

bei Hundepension (=mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Punki & Freiends mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • b) Schadensersatz i.H.v. 20% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Punki & Friends zwischen 2 und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • c) Schadensersatz i.H.v. 40% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Punki & Friends zwischen 4 Tagen und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
  • d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 4 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  • e) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben wird.

bei Hundetagesbetreuung/auch Stundenweise

  • a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Punki & Friends mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  • b) Schadensersatz i.H.v. 90 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Punki & Friends später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
  1. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Punki & Friends’s nicht gegeben oder geringer ist. Sofern Punki & Friends die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.

§ 13 Betriebsgelände

Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension Punki & Friends grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 14 Kundendaten

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Hundepension Punki & Friends behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

 

§ 15 Ablehnungsrecht

Die Hundepension Punki & Friends hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension Punki & Friends und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.